Wann kommt ein neues Konzil?

Die Machtfrage
Rom will den „synodalen Weg“ der katholischen Kirche in Deutschland nicht, jedenfalls nicht wie ursprünglich vorgesehen. Jetzt wird im Hin und Her versucht, vermeintliche Missverständnisse zu entkräften und weitreichend Geplantes zurückzunehmen. Dabei kann es realistisch nur eine Lösung geben, eine große.
Von Johannes Röser
22.9.2019

Ist der sogenannte synodale Weg im Wesentlichen beendet, bevor er überhaupt begonnen hat? Jedenfalls hat der Vatikan mit seinem vehementen Widerspruch die allzu hehren Versprechungen der Veranstalter, der deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der Katholiken als Laienorganisation, mit seinem Veto gegen Kernabsichten zunichtegemacht. Kaum 36 Stunden nachdem die letzte Ausgabe des CIG mit dem Beitrag „Überrascht uns endlich!“ gedruckt war, wurde ein Schreiben des Präfekten der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, an den Bischofskonferenz-Vorsitzenden, den Münchener Kardinal Reinhard Marx, bekannt, das aufgrund eines Gutachtens des päpstlichen Rats zur kirchenrechtlichen Auslegung von Gesetzestexten schwerste Einwände gegen das Vorhaben erhebt.

Die Hauptkritik lautet: Mit den geplanten Themenschwerpunkten „Macht, Partizipation und Gewaltenteilung“, „priesterliche Lebensform“, „Sexualmoral“ und „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“ maße sich eine bloß regionale Veranstaltung einer „Teilkirche“ an, über Inhalte zu bestimmen, die weitgehend die Weltkirche betreffen. Die vatikanischen Gremien, die kaum ohne Zustimmung des Papstes in der Angelegenheit tätig geworden sind, sehen mit den deutschen Plänen faktisch eine Art Partikularkonzil organisiert, auch wenn es offiziell nicht als solches bezeichnet werde. Für eine derartige Institution müssten die Bischöfe jedoch den vom Kirchenrecht vorgesehenen Verfahrensweg beachten und insbesondere zuvor die ausdrückliche Zustimmung Roms einholen. „Die Bischofskonferenz kann den Beschlüssen keine rechtliche Wirksamkeit verleihen, zumal dies außerhalb ihrer Kompetenz liegt“, heißt es im Gutachten.

Besonders schwer wiegt im Urteil Roms, dass sogar Laien durch Abstimmungen Entscheidungsvollmachten erhalten sollen, die ihnen nicht zustehen: Die „Parität von Bischöfen und Laien kann kirchenrechtlich keinen Bestand haben“. Die Verantwortung der Bischöfe unterscheide sich von der Verantwortung der Priester und der Laien. Besonders scharf formuliert ist die Aussage: „Wie kann eine Versammlung einer Teilkirche über Themen der Weltkirche beschließen, und wie kann sich eine Bischofskonferenz von einer Versammlung dominieren lassen, von der die meisten Mitglieder keine Bischöfe sind?“
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