Neue Regelungen für Gottesdienste ab 15. Mai 2020

Man könne nun gemeinsam „mit Vorsicht“ ein neues Kapitel aufschlagen und einen Schritt in Richtung Normalität auch des religiösen Lebens tun, aber mit Achtsamkeit, „stückweise und schrittweise“, hält Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) fest. Zum Ersten werde es eine Beschränkung der Gesamtteilnehmerzahl je nach Größe des Gotteshauses geben: 20 Quadratmeter pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Zweitens sei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, wenn Menschen nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Kontrollen werde es beim Eingang und durch Ordnerdienste geben. Mund-Nasen-Schutz sei ebenfalls Pflicht, mit Ausnahme von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr. Flächen und Vorrichtungen, die oft angegriffen werden, würden desinfiziert. Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen seien die einzelnen Religionsgemeinschaften, sagte Raab. Man vertraue allen Gemeinschaften, dass der „Fahrplan“ eingehalten werde.

 

Anfang Mai wird es konkrete Ausführungsbestimmungen von unserem Bischöflichen Ordinariat in Eisenstadt geben für die praktische Umsetzung in unserer Diözese.