Bischofskonferenz veröffentlicht Rahmenordnung und Regeln für Karwoche und Ostern


Karwoche und zu Ostern:
Bischofskonferenz veröffentlicht Detailregeln

Gottesdienste in der Heiligen Woche prinzipiell unter derzeit geltenden Bestimmungen möglich – Prozessionen erlaubt unter Gewährleistung des Zwei-Meter-Abstandes und FFP2-Maskenpflicht
Beitrag auf Katholisch.at >>

Die aktuelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig ab 23. März 2021) für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten kann hier als PDF >> abgerufen werden.

Die Detailregeln für die Feier der Heiligen Woche können hier als PDF >> abgerufen werden.

Ergänzungen des Ordinariats der Diözese Eisenstadt:

Wir bitten eindringlich, die Maßnahmen und Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz genau zu studieren und bei den kommenden Feiern in der Karwoche und zu Ostern einzuhalten bzw. umzusetzen.

Ergänzend dazu sei klargestellt, dass am Gründonnerstag selbstverständlich auch keine Kelchkommunion für alle angeboten werden kann.

Bezüglich der Feier von Erstkommunionen und Firmungen wird es erst nach Ostern genauere Regelungen geben.

All diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass gerade für unsere Region, wo die Infektionen derzeit sehr hoch sind, keine neuen Einschränkungen durch die staatlichen Behörden erlassen werden. Sollten weitere Einschränkungen im kirchlichen Bereich erlassen werden, werden diese so schnell als möglich auf diesem Wege bekanntgemacht werden.

In diesem Zusammenhang dürfen wir generell darauf hinweisen, dass auch für bereits geimpfte Personen sowie für Personen, die an COVID19 erkrankt waren, die behördlichen und kirchlichen Maßnahmen (FFP2-Masken, Abstand, …) gelten! Auch wer selbst geschützt ist, kann die Krankheit an andere übertragen!

Wir hoffen, dass unter diesen Bedingungen eine gute und würdige Feier der Geheimnisse des Leidens, Sterbens und der Auferstehung unseres Herrn möglich sein wird.

Allen dürfen wir eine gnadenreiche Feier der Heiligen und Woche und des Osterfestes wünschen!

Herzliche Grüße

Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar

Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler