Lockdown-Ende:
Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an
Ab Sonntag, 12. Dezember, gilt die neue Rahmenordnung für die Katholische Kirche:
FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien.
Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich.
Gemeindegesang ist reduziert möglich.
Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden, das Wasser muss aber mind. zweimal pro Woche gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden.
Quelle: Bischofskonferenz.at >>
PRÄVENTIONSKONZEPT für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste