Pfarrgemeinderatswahlen am 19. März 2017

Allgemeine Hinweise für die PGR-Wahl am 19. März in unserem Seelsorgeraum
in den Pfarren Bad Tatzmannsdorf, Bernstein und Mariasdorf:

  • Die Durchführung der Wahl erfolgt gemäß der Wahlordnung der Diözese Eisenstadt für den Pfarrgemeinderat, § 9, Punkt 1 – 6, von „Statut, Wahl- und Geschäftsordnung für den Pfarrgemeinderat der Diözese Eisenstadt“.
  • Wahlberechtigt sind alle KatholikInnen, die vor dem 1. Jänner 2017 das 14. Lebensjahr vollendet und in unserer Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder durch Gottesdienstbesuch und Mitarbeit in der Pfarrgemeinde eine entsprechende Beheimatung vorweisen können.
  • Nicht gewählt werden müssen, da „amtliche Mitglieder“ und damit automatisch dem PGR angehören: Pfarrer Stipsits und Pastoralassistent Mag. Krammer.
  • Beim Betreten des Wahllokales können Sie Ihren bereits zu Hause ausgefüllten Stimmzettel direkt in die Wahlurne einwerfen, oder Sie füllen Ihren Stimmzettel erst im Wahllokal aus und werfen ihn anschließend in die Wahlurne.
  • Bei Verhinderung am Wahltag besteht die Möglichkeit, dass jemand anderer den ausgefüllten Stimmzettel mittels Vollmacht überbringt.

Stimmzettel und Hinweise für die Pfarre Bernstein:

  • Es sind maximal 7 Personen zu wählen.
  • Zur Wahl machen Sie in das Kästchen vor dem betreffenden Namen ein X.
  • Wenn Sie einen Stimmzettel abgeben, der nicht angekreuzt (X) ist, ist dieser ungültig, ebenfalls ungültig ist der Stimmzettel, wenn Sie mehr als 7 KandidatInnen

Stimmzettel und Hinweise für die Pfarre Mariasdorf:

  • Es sind maximal 6 Personen zu wählen, inklusive der zusätzlich genannten KandidaInnen.
  • Die Wahl erfolgt so, dass Sie in das Kästchen vor dem betreffenden Namen ein X
  • Sie können zusätzlich KandidatInnen namentlich auf den vorhandenen Leerzeilen aufschreiben und davor ein X Wichtig ist, dass so viele Angaben zur Person gemacht werden, dass sie eindeutig identifizierbar ist.
  • Wenn Sie einen Stimmzettel abgeben, der nicht ausgefüllt ist, ist dieser ungültig, ebenfalls ungültig ist der Stimmzettel, wenn Sie mehr als 6 Personen ankreuzen bzw. eintragen.

Stimmzettel, Vollmacht und Hinweise für die Pfarre Bad Tatzmannsdorf:

  • Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde, die das Sakrament der Firmung empfangen und vor dem 1. Jänner 2017 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Zur Wahl tragen Sie Ihre Wunschkandidaten namentlich in die entsprechenden Zeilen ein.
  • Wenn Sie einen Stimmzettel abgeben, der nicht ausgefüllt ist, ist dieser ungültig, ebenfalls ungültig ist der Stimmzettel, wenn Sie mehr als 4 Frauen, 4 Männer und 2 Jugendliche eintragen.
  • Nicht gewählt werden müssen, da „amtliche Mitglieder“ und damit automatisch dem PGR angehören: Pfarrer Stipsits, Pastoralassistent Mag. Krammer und Uschi Ulreich-Kisslinger (für die ReligionslehrerInnen).