Ab 7. Februar wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste

Neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium, Kirchen und Religionsgemeinschaften legt für Gottesdienste ab kommendem Sonntag Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtende FFP2-Maske fest

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen „für das Durchhalten während des Lockdowns“. Sie hätten „einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken“. Sie sei sich bewusst, so Raab, „dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt“ und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, „dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet“.

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind – gemäß der „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste“ in ihrer aktuellen Version – nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. – Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls – aufgrund staatlicher Vorgaben – der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Quelle: Österreichische Bischofskonferenz

Rahmenordnungder Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab7. Februar2021)