Erleichterungen für Gottesdienste ab 19. Mai

Bischofskonferenz:
Erleichterungen für Gottesdienste ab 19. Mai

Neue Rahmenordnung für Katholische Kirche: statt epidemiologischer Nachweis weiterhin Zwei-Meter-Abstand und FFP2-Maskenpflicht bei Gottesdiensten – Erleichterungen beim Gemeinde- und Chorgesang – Präventionskonzept für Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung
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Rahmenordnung ab 19. Mai (als PDF)

PRÄVENTIONSKONZEPT für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste (als PDF)

Die Regeln für die Öffnung seit 19. Mai
Die Lockerungsverordnung für die Öffnungen am 19. Mai ist in Kraft. Unter Auflagen dürfen etwa die Gastronomie, der Tourismus, Sportstätten, Kultur- und Freizeitbetriebe wieder öffnen. Kern der Öffnungsstrategie ist der „Grüne Pass“ zum Gesundheitsstatus. Die Ausgangsbeschränkungen sind bereits zuvor – in der Nacht auf den 16. Mai – gefallen.
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