Erleichterungen für Gottesdienste ab 1. Juli

Bischofskonferenz: Erleichterungen für Gottesdienste ab 1. Juli

Neue Rahmenordnung für Katholische Kirche: In Kirchen nur mehr Mund-Nasen-Schutz, kein Mindestabstand und keine Einschränkungen beim Gemeindegesang
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Rahmenordnung herunterladen (pdf)

Präventionskonzept herunterladen (pdf)

Anpassung der Rahmenordnung in der Diözese Eisenstadt

Die Änderungen betreffen in erster Linie folgende Punkte:

1. Die Verpflichtung zum Halten eines Abstands zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, entfällt.

2. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt. Es muss lediglich noch ein einfacher Mund-Nase-Schutz getragen werden.

3. Bei „sakramentalen Feiern aus einmaligem Anlass“ (Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und Trauungen) kann statt des Mund-Nase-Schutzes der „3G“-Nachweis zur Teilnahme ausreichen (wenn dies vom der Feier vorstehenden Priester – auf Initiative der feiernden Gemeinschaft – so entschieden wird).

4. Ein Präventionskonzept bleibt jedoch fix vorgesehen.
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