Bischofskonferenz: Ab 15. September wieder FFP2-Maske bei Gottesdiensten


Was die neuen Corona-Regeln für das kirchliche Leben bedeuten

– Ab 15. September ist in Kirchen die FFP2-Maske wieder Pflicht
– Bei diversen kirchlichen Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen ist ein 3-G-Nachweis zu erbringen
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Bischofskonferenz:
Ab 15. September wieder FFP2-Maske bei Gottesdiensten

Bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen ist ab Mittwoch, 15. September, die FFP2-Maske wieder obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anpasst. Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Wie schon seit Anfang Juli, so ist weiterhin kein Mindestabstand einzuhalten, es gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
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