Bischofskonferenz verschärft Corona-Regel für Gottesdienste
Ab Montag neue Rahmenordnung für Katholische Kirche
– FFP2-Masken und Zwei-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien
– Für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel
– Gesang wird eingeschränkt.
Bischofskonferenz.at >>
Rahmenordnung ab 22.11. als PDF
PRÄVENTIONSKONZEPT für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste als PDF
XXXXX
Anpassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab dem 22. November 2021 in der Diözese Eisenstadt
Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:
– Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und im Freien besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
– Bei allen Gottesdiensten ist zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Durch diesen Mindestabstand ergibt sich in geschlossenen Räumen auch die maximal mögliche Anzahl von Teilnehmer/innen.
– Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen einen „3G-Nachweis“ erbringen. Dabei ist der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird.
– Detaillierte Vorschriften zur Feier der Sakramente und Sakramentalien sind in der Rahmenordnung ausgeführt.
– Chorgesang muss unterbleiben. Erlaubt ist unter Einhaltung der 2-G-Regel der Gesang von (bis zu vier) Solisten sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente).
– Gemeindegesang (reduziert) bleibt möglich. Die Details dazu sowie alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Richtlinien.
Alle Zusammenkünfte im kirchlichen Umfeld, die nicht unter „Gottesdienst“ fallen, sind ab Montag wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr möglich.
martinus.at >>