Weitreichende Lockerungen für Gottesdienste ab 5.3.

Corona: Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Corona:
Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Wien, 4.3.2022 (KAP) Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Samstag, 5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg. Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.

Der Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig – mindestens wöchentlich – gewechselt werden.

Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion „dringend empfohlen“, die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

Quelle: Bischofskonferenz >>

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