Bischofskonferenz setzt Corona-Regelungen ab 1.6. vorübergehend aus

In Anlehnung an die österreichweiten von der Regierung per 1. Juni 2022 verfügten Lockerungen hat die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, die bisher gültige Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste per 1. Juni 2022 AUSZUSETZEN.

Es gibt damit ab sofort bis auf weiteres keine Einschränkungen mehr zur Feier von Gottesdiensten.

Eine Ausnahme stellen Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) mit über 500 Personen dar. In diesem Fall ist ein Präventionskonzept verpflichtend einzuhalten, dessen Einhaltung durch einen zu benennenden Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist.
Von dieser Regelung hinsichtlich Präventionskonzept ausdrücklich ausgenommen sind Begräbnisse bzw. gottesdienstliche Feiern im Rahmen von Begräbnissen.

Ungeachtet dessen wird empfohlen, diverse Hygienemaßnahmen (z.B.: Bereitstellen von Desinfektionsmittel, Durchlüften nach Gottesdiensten,…) möglichst beizubehalten und jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes weiterhin während des Gottesdienstes eine FFP2-Maske tragen, mit Respekt zu begegnen.

Bischofskonferenz setzt Corona-Regelungen vorübergehend aus
Ab Mittwoch, 1. Juni, keine FPP2-Maske in katholischen Kirchen und bei Gottesdiensten mehr nötig – Bischöfe empfehlen Hygienemaßnahmen beizubehalten – Präventionskonzept bei religiösen Feiern mit über 500 Personen verpflichtend
Bischofskonferenz.at >>

 

AUSGESETZT: Rahmenordnung (wirksam am 1. Juni 2022) >>

PRÄVENTIONSKONZEPT für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste mit über 500 Personen