bei einer pressekonferenz der Diakonie Österreich wird festgehalten, dass es zu keiner verankerung des verbots der „tötung auf verlangen“ in Verfassungsrang kommen sollte.
bei einer pressekonferenz der Diakonie Österreich wird festgehalten, dass es zu keiner verankerung des verbots der „tötung auf verlangen“ in Verfassungsrang kommen sollte.