Ab 16.4. Maskenpflicht in Kirchen gelockert

Corona: Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Corona: Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Donnerstag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Karsamstag österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend ist, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden. Anders als vor einem Jahr ist somit heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang. Für Chorgesang und Musik gelten die staatlichen Vorgaben. Somit steht einer festlichen musikalischen Gestaltung der Osterliturgie nichts im Wege.

Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig – mindestens wöchentlich – gewechselt werden.

Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion „dringend empfohlen“, die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

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Rahmenordnung ab 16. April 2022 als PDF