kirchliches begräbnis für ausgetretene nun möglich

nach einem beschluss der österreichischen Bischofskonferenz bei der herbstvollversammlung (nov. 2011), der nunmehr (drei monate danach) veröffentlicht wurde, kann ab sofort auch für aus der röm.-kath. kirche ausgetretene ein kirchliches begräbnis stattfinden, wenn die/der verstorbene dies nicht ausdrücklich verboten hat und die angehörigen ein kirchliches begräbnis wünschen. die entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Pfarrer.

auf den seiten 7 – 8 des amtsblattes der österr. BIKO können die richtlinien für das begräbnis von verstorbenen, die aus der röm.-kath. kirche ausgetreten sind, zur gänze nachgelesen werden.