nach einem beschluss der österreichischen Bischofskonferenz bei der herbstvollversammlung (nov. 2011), der nunmehr (drei monate danach) veröffentlicht wurde, kann ab sofort auch für aus der röm.-kath. kirche ausgetretene ein kirchliches begräbnis stattfinden, wenn die/der verstorbene dies nicht ausdrücklich verboten hat und die angehörigen ein kirchliches begräbnis wünschen. die entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Pfarrer.
auf den seiten 7 – 8 des amtsblattes der österr. BIKO können die richtlinien für das begräbnis von verstorbenen, die aus der röm.-kath. kirche ausgetreten sind, zur gänze nachgelesen werden.