Hier kann die derzeit aktuelle und gesamte Richtlinie der Österreichischen Bischofskonferenz nachgelesen werden, die mit 03.11.2020 wirksam ist (vorerst bis 30.11.2020).
- Bereits seit Montag, 21.09.2020, gilt verpflichtender Mund-Nasenschutz bei Gottesdiensten (auch bei Gottesdiensten im Freien!).
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben von 1,5 Meter (seit 03.11.2020).
- Derzeit entfallen Gemeinde- und Chorgesang zur Gänze.
- Die Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
- Auch die Wochentagsgottesdienste sollen in der großen Kirche stattfinden (im Unterschied zur Wochentagskapelle).
- Hände-Desinfektion ist beim Kircheneingang möglich.
- Bei Gottesdiensten im Freien muss für jede(n) Mitfeiernde(n) ein zugewiesener Sitzplatz vorhanden sein (Begräbnisse sind von dieser Regel ausgenommen; es gelten die staatlichen Vorgaben).
- Bei Begräbnissen gilt ab 03.11.2020 eine Höchstzahl von 50 Personen, ein Präventionskonzept ist bei Corona-Ampel „grün“ oder „gelb“ nicht verpflichtend.
- Taufen und Trauungen müssen derzeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Hier teilweise ergänzend noch das Schreiben des Bischöflichen Ordinariates Eisenstadt vom 06.10.2020.